Arbeits- & Gesundheitsschutz – ISO 45001
Ein effizientes Managementsystem für Arbeits- und Gesundheitsschutz hilft Ihnen dabei, Ihre Mitarbeiter zu fördern und zu schützen.
- Weniger krankheits- und unfallbedingte Personalausfälle durch proaktive Vermeidung von Risiken, mehr Innovationen und fortlaufende Verbesserung
- Konsequente Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Vorschriften bei gleichzeitiger Reduzierung von geschäftlichen Verlusten
- Betonung der sozialen Verantwortung für sichere, gesunde und nachhaltige Arbeitsbedingungen
- Ein weltweit einheitliches Managementsystem für Arbeits- und Gesundheitsschutz unabhängig von Art und Größe Ihres Unternehmens
Die ISO 45001 wurde entwickelt, um das Risiko von Arbeitsunfällen und Erkrankungen zu vermindern und den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig zu fördern.
Das Ziel sind sichere und gesunde Arbeitsplätze
Wir unterstützen Sie dabei: Als Systemprofis für die ISO 45001 und Sicherheits-Ing. unterstützen wie Sie mit einem ganzheitlichen, für ihre Mitarbeiter dieses Umfeld zu schaffen, sich als Organisation intern und extern zu profilieren und im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz rechtssicher zu agieren.
Unter anderem durch:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Motivation und Information der Mitarbeiter
- Verzahnung aller Prozesse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Integration von internen und externen Dienstleistern
- Einführung und Umsetzung der ISO 45001
- Steigerung aller Bemühungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit
Betreuung in Fragen und Aufgaben zur Arbeitssicherheit
Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen.
- Bei kleineren Unternehmen kann dies in Eigenregie im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells oder im Rahmen einer Grundbetreuung durch externe Dienste gewährleistet werden.
- Größere Betriebe organisieren ihre sicherheitstechnische Betreuung durch die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters zur Sicherheitsfachkraft oder durch Beauftragung einer externen Sicherheitsfachkraft.
Details zur Bestellung, Fachkunde und Berechnung der Einsatzzeit sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) beschrieben. Im Wesentlichen berät diese Person den Unternehmer in allen Fragen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreffen. Die Aufgaben sind sehr vielfältig und erfordern eine umfassende Ausbildung. Sie reichen z.B. von der Beratung beim Kauf von Maschinen, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung über Betriebsbegehungen, Kontrollen und Abnahmen neuer Maschinen bis hin zur Auswertung von Unfällen und der Kontaktpflege zu Berufsgenossenschaft, staatlichen Stellen und anderen Organisationen.
Eine Integration des Arbeitsschutzmanagements (z.B. ISO 45001) in ein bestehendes Qualitätsmanagement schafft Synergien und somit Arbeits-, Zeit- und Kostenersparnis.
Die Fachkraft ist im Rahmen ihrer Stabsfunktion als Berater des Unternehmers nicht weisungsbefugt gegenüber Beschäftigten und ist nur für ihr fachliches Handeln verantwortlich.
Maschinensicherheit
Die Maschinenrichtlinie regelt europaweit die Sicherheitsstandards im Maschinen- und Anlagenbau.
Die Maschinenrichtlinie setzt europaweit einheitliche Standards für die Beurteilung und Dokumentation von Risiken.
Die Richtlinie 2006/42/EG formuliert einheitliche Mindeststandards für in der Europäischen Union vertriebene Maschinen und Anlagen und schafft somit eine rechtssichere Grundlage für Hersteller.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen erweiterte Dokumentationspflichten. Zusammen mit einer Überarbeitung der Grundnormen zur Maschinen- und Anlagensicherheit ist hier von den Unternehmen die Anpassung der Dokumentation und der technischen Unterlagen gefordert.
In einigen Fällen wurden auch nur neue Begriffe eingeführt. So werden aus „Teilmaschinen“ künftig „Unvollständige Maschinen“, die dazugehörige „Herstellererklärung“ muss nun als „Einbauerklärung“ abgegeben werden.