Einsparpotenziale und Steuererstattungen
Herausforderung: Aufgrund der strengen Klimaschutzziele der Bundesregierung sind die Anforderungen an Unternehmen in Hinblick auf deren Energieeffizienz in den letzten Jahren drastisch gestiegen: die Emissionen klimarelevanter Gase (Treibhausgase) müssen deutlich reduziert werden, der Einsatz erneuerbarer Energieträger ist zu erhöhen und die Energieeffizienz muss deutlich verbessert werden. Nachhaltiges Handeln wird inzwischen von jedem Unternehmen vorausgesetzt. Da die Energiekosten durch diese Anforderungen kontinuierlich steigen, müssen gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern.
Anregung: Die Bundesregierung hat diverse finanzielle Anreize für Unternehmen geschaffen, um diese in die Verantwortung zu nehmen. So sind beispielsweise der sogenannte Spitzenausgleich (Strom- und Energiesteuer) und die Reduzierung der EEG-Umlage seit dem 01.01.2013 an die Einführung eines Energiemanagementsystems geknüpft. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Erleichterungen festgelegt. KMUs können auch auf alternative, vereinfachte Systeme zurückgreifen.
Voraussetzung: Bis Ende 2014 müssen alle Unternehmen einen Nachweis darüber erbringen, dass sie mit der Einführung eines der geforderten Systeme begonnen haben. Dabei darf die Testierung nur durch registrierte Zertifizierungsgesellschaften erfolgen. Der Umfang eines solchen Nachweises erhöht sich schrittweise – jedes Jahr.
Lösung: Die IMAS-Beratung verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Einführung von Managementsystemen. Nach einer ersten Bestandsaufnahme der Situation in Ihrem Unternehmen erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Spezialisten das für Sie optimale System. Im weiteren Projektverlauf unterstützen wir Sie bei der Einführung des Energiemanagement-Systems sowie bei der Erlangung aller für die Antragstellung erforderlichen Testate bis hin zur Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.